Energiepreispauschale (EPP)

Die Energiepreispauschale („EPP“) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die während des Jahres 2022 mit  unbeschränkter Einkommensteuerpflicht und im Jahr 2022 Einkünfte bestimmten näher spezifizierten Einkunftsarten beziehen (siehe insbesondere Tz II /1 im Link)

Arbeitgeber zahlen in der Regel die EPP über den Lohn aus, siehe hierzu die weiteren Voraussetzungen unter Tz VI im Link

FAQ Bundesfinanzministerium zur EPP vom 17.06.2022